Antrag auf Überbrückungshilfe
In unserem letzten Infobrief hatten wir Sie ja schon über die geplante Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 kurz informiert.
Seit heute (08. Juli 2020) ist nun das Antragsverfahren möglich. Im Gegensatz zur ersten Corona – Soforthilfe ist der Antrag nur über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass die Umsatzerlöse in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen sind.
Ist dies erfüllt, kann auf Basis einer Prognose der Umsatzerlöse und förderfähigen Kosten für die Monate Juni bis August 2020 der Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt werden. Die Antragsfrist endet hierfür am 31. August 2020. Im Nachgang werden dann die geschätzten Zahlen durch die tatsächlichen Zahlen verifiziert, was dann zu Rück- oder Nachzahlungen der Überbrückungshilfe führt.
Förderfähige Kosten sind hierbei:
- Mieten / Pachten für betriebliche Räume
- Zinsaufwendungen
- Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
- Ausgaben für notwendige Instandhaltung oder Wartung
- Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen
- Grundsteuern
- Betriebliche Lizenzgebühren
- Versicherung, Abonnements
- Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen der Beantragung der Corona – Überbrückungshilfe anfallen
- Kosten für Auszubildende
- Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 10 % der vorgenannten Fixkosten (ohne Kosten für Auszubildende) gefördert.
Die Überbrückungshilfe erstattet (in Abhängigkeit des Umsatzeinbruchs im Förderzeitraum von diesen Kosten einen Anteil von
- 80% bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
- 50% bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70%
- 40 % bei einem Umsatzeinbruch zwischen 40 und unter 50%
Die maximale Förderung beträgt für den Förderzeitraum
- 150.000 Euro bei Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
- 15.000 Euro bei Unternehmen bis 10 Mitarbeiter
- 9.000 Euro bei Unternehmen bis 5 Mitarbeiter
Ihr LKC – Team aus der Elsenheimerstraße in München