LKC
WINTERSTEIN ECKER & PARTNER STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBB

Überbrückungshilfe verlängert

Die bisherige Förderung wurde nunmehr auf die Monate September bis Dezember 2020 ausgeweitet, nachdem die bisherige Regelung nur bis einschließlich August 2020 eine Fördermöglichkeit vorsah.

Erfreulicher Weise wurde(n) dabei die

Zugangsvoraussetzungen herabgesetzt

d.h. berechtigt sind Antragsteller für den erweiterten Förderzeitraum die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten erlitten hatten oder die im selben Zeitraum insgesamt einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30% pro Monat hatten.

Fördersätze erhöht

Diese betragen nunmehr 90 % der Fixkosten (bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch), 60 % der Fixkosten (bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 %) und 40 % der Fixkosten (bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 %).

Personalkostenpauschale verdoppelt

Aufwendungen für Personal welches nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können nun mit 20% der förderfähigen betrieblichen Fixkosten als wiederum förderfähig in Ansatz gebracht werden.

Am Verfahren selbst hat sich nichts geändert.

Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich wie immer jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr LKC – Team aus der Elsenheimerstraße in München

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